Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Sidora AG, Sulzerallee 70, 8404 Winterthur (nachfolgend «Sidora») und dem Kunden über die Nutzung der Saldora Business Suite, bestehend aus der Webanwendung unter www.saldora.ch und der Saldora-App für iOS und Android (nachfolgend gemeinsam «Saldora»).
Saldora richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Vereine und Organisationen mit Sitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten findet nicht statt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sidora ihnen schriftlich zugestimmt hat.
Mit der Erstellung eines Kontos, spätestens aber mit der ersten Nutzung von Saldora, anerkennt der Kunde diese AGB. Benutzerinnen und Benutzer, die der Kunde zu seinem Mandanten einlädt, nutzen Saldora im Rahmen dieses Vertrags; der Kunde steht für die Einhaltung dieser AGB durch seine Benutzer ein.
2. Leistungen von Sidora
Sidora stellt Saldora als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der jeweils gebuchte Plan bestimmt, welche Module (z. B. Buchhaltung, Verkauf, Kontakte, Projekte, Belege, Dokumente, Personal, Support, Social Media, KI-Assistent) und welche Mengen (Benutzer, Belege, Speicherplatz) zur Verfügung stehen. Die aktuelle Leistungsbeschreibung und die Preise sind unter www.saldora.ch publiziert.
Sidora entwickelt Saldora laufend weiter und darf Funktionen anpassen, ersetzen oder entfernen, sofern der wesentliche Leistungsumfang des gebuchten Plans erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt Sidora mindestens 30 Tage im Voraus an.
Saldora unterstützt den Kunden bei Buchführung, Fakturierung, Mehrwertsteuerabrechnung, Projektverwaltung und weiteren betrieblichen Abläufen. Saldora erbringt keine Treuhand-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Buchführung, die Richtigkeit der erfassten Daten, die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten sowie die fristgerechte und korrekte Einreichung von Abrechnungen und Erklärungen gegenüber Behörden bleibt beim Kunden.
3. Vertragsschluss, Testphase und Abonnemente
Der Vertrag kommt mit der Registrierung des Kunden und der Bestätigung durch Sidora (Freischaltung des Kontos) zustande. Neue Mandanten können Saldora während der angegebenen Testphase kostenlos nutzen. Hat der Kunde bei der Registrierung einen Plan gewählt, startet dieser nach Ablauf der Testphase automatisch zum publizierten Preis, sofern der Kunde nicht vorher kündigt oder einen anderen Plan wählt. Ohne gewählten Plan wird der Mandant nach Ablauf der Testphase in den Lesemodus versetzt; die Daten bleiben während der in Ziffer 11 genannten Frist erhalten.
Abonnemente laufen je nach Wahl monatlich oder jährlich und verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern sie nicht gemäss Ziffer 11 gekündigt werden. Plan-Wechsel sind jederzeit möglich; ein Wechsel in einen höheren Plan wird sofort wirksam und anteilig verrechnet, ein Wechsel in einen tieferen Plan auf den Beginn der nächsten Abrechnungsperiode.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung publizierten Preise in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Sidora den Mandanten nach Mahnung mit Nachfrist in den Lesemodus versetzen, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.
Sidora kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen auf die nächste Abrechnungsperiode anpassen. Ist der Kunde mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Inkrafttreten auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf, gibt sie nicht an Dritte weiter und setzt für Benutzer mit Zugriff auf Finanzdaten die Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Er informiert Sidora unverzüglich, wenn ein Missbrauch des Kontos zu vermuten ist.
- Der Kunde nutzt Saldora nur im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht. Unzulässig sind insbesondere das Einstellen rechtswidriger Inhalte, Eingriffe in die Infrastruktur, automatisierte Massenabfragen ausserhalb der dokumentierten Schnittstellen sowie die Weitergabe des Zugangs an Dritte ausserhalb des eigenen Mandanten.
- Der Kunde stellt sicher, dass er die in Saldora erfassten Personendaten (z. B. von Kundinnen, Lieferanten, Mitarbeitenden) rechtmässig bearbeiten darf, und erteilt die dafür notwendigen Informationen oder holt die erforderlichen Einwilligungen ein.
- Der Kunde prüft Auswertungen, Belegerkennungen, Buchungsvorschläge und andere von Saldora erzeugte Ergebnisse vor deren Verwendung auf Richtigkeit.
6. Künstliche Intelligenz und Einwilligung zur Datenbearbeitung durch Drittanbieter
Saldora enthält KI-gestützte Funktionen, insbesondere die automatische Erkennung von Belegen und Rechnungen (Belegscan in der App und im Web), den KI-Assistenten, Buchungs- und Textvorschläge sowie Hilfen für Marketing- und Social-Media-Texte. Für diese Funktionen übermittelt Sidora die dafür nötigen Inhalte, etwa Belegbilder, Rechnungstexte, Beschreibungen, Kontakt- und Buchungsdaten sowie die Anfragen des Benutzers, an spezialisierte Drittanbieter von KI-Diensten. Derzeit ist dies OpenAI (OpenAI, L.L.C., USA, bzw. OpenAI Ireland Ltd.). Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über die Programmierschnittstelle des Anbieters; gemäss den vertraglichen Bedingungen des Anbieters werden über die Schnittstelle übermittelte Daten nicht zum Training seiner Modelle verwendet. Die Daten können dabei in Staaten ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden; Sidora stellt den angemessenen Schutz durch die Vertragsklauseln des Anbieters sicher.
Mit der Annahme dieser AGB erteilt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung, dass die in Ziffer 6 beschriebenen Inhalte, einschliesslich darin enthaltener Personendaten, zur Erbringung der KI-gestützten Funktionen an die genannten Drittanbieter übermittelt und dort bearbeitet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Benutzer über diese Bearbeitung informiert sind. Wer die KI-gestützten Funktionen nicht nutzen möchte, verzichtet auf deren Verwendung; Belege können auch ohne automatische Erkennung manuell erfasst werden. Sidora informiert über den Wechsel oder die Ergänzung von KI-Anbietern in der Datenschutzerklärung.
Ergebnisse von KI-Funktionen sind Vorschläge. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen die Prüfung durch den Kunden nicht. Saldora trifft keine automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen; jede Buchung, jeder Beleg und jedes Dokument wird erst durch die Bestätigung eines Benutzers verbindlich.
7. Daten, Datenschutz und Datensicherheit
Die vom Kunden in Saldora erfassten Daten bleiben im Eigentum des Kunden. Für Personendaten, die der Kunde in Saldora bearbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts; Sidora bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nach Weisung des Kunden. Einzelheiten, insbesondere zu den eingesetzten Unterauftragsbearbeitern (Hosting, E-Mail-Versand, KI-Dienste), regelt die Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
Sidora trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten, insbesondere verschlüsselte Übertragung, Zugriffsbeschränkungen, Mandantentrennung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge und regelmässige Datensicherungen. Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen Formaten (z. B. CSV, PDF) exportieren.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Sidora bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit von Saldora, kann jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und bei absehbarer Dauer von mehr als einer Stunde vorgängig angekündigt. Support wird per E-Mail an support@saldora.ch und über das Hilfe-Center in Saldora an Werktagen zu den üblichen Bürozeiten geleistet.
9. Rechte an der Software
Alle Rechte an Saldora, einschliesslich Software, Gestaltung, Dokumentation und Marken, verbleiben bei Sidora oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht, Saldora im Rahmen des gebuchten Plans für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Anregungen und Rückmeldungen des Kunden darf Sidora ohne Vergütung zur Verbesserung von Saldora verwenden.
10. Gewährleistung und Haftung
Sidora stellt Saldora mit der Sorgfalt eines professionellen Anbieters bereit und behebt gemeldete Fehler innert angemessener Frist. Eine Gewähr dafür, dass Saldora frei von Fehlern ist oder ununterbrochen läuft, wird nicht übernommen.
Sidora haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen, für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust trotz Sicherungen, Bussen oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Die Haftung von Sidora ist je Schadenereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Ereignis bezahlten Abonnementsgebühren beschränkt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
11. Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit in Saldora auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Sidora kann den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen auf das Ende einer Abrechnungsperiode kündigen.
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen diese AGB, insbesondere bei rechtswidriger Nutzung oder Gefährdung der Infrastruktur, kann Sidora den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren und den Vertrag fristlos kündigen.
Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten während 90 Tagen im Lesemodus einsehen und exportieren. Danach löscht Sidora die Daten des Mandanten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Revisionssichere Protokolle und Nachweise, die Sidora selbst aufbewahren muss, bleiben für die gesetzliche Dauer erhalten.
12. Änderungen dieser AGB
Sidora kann diese AGB anpassen, insbesondere bei neuen Funktionen, geänderten Rechtsgrundlagen oder dem Einsatz neuer Drittanbieter. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder in Saldora mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten oder nutzt er Saldora danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag auf das Inkrafttreten kündigen.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz.
Fragen zu diesen AGB beantworten wir unter info@saldora.ch.
La version allemande de ce texte fait foi.